Unwiderruflichkeit einer Vollmacht

  • Zitat von Stefan
    Zitat von FOLIA-Jens

    Für die Notarangestellten wird eine recht weitreichende Vollmacht für notwendige Erklärungen zur Abwicklung des Vertrages erteilt


    Unabhängig von Widerrufsfragen dient die Löschung der Auflassungsvormerkung nicht der Vertragsdurchführung. Ich würde aus diesem Grund schon nicht löschen, es sei denn es ist ausdrücklich auch Vollmacht zur Löschung der Auflassungsvormerkung erteilt.



    Ganz meine Meinung! ;)

  • Zitat von antje.landen


    Das wäre ja auch zu einfach! :cool:



    Hey, das finde ich mal ein gutes Argument!!!
    :wechlach:

    Ulf

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