Beantragt ist die Eintragung der Abtretung einer Grundschuld.
In der Abtretungserklärung wird die Grundschuld an die "XY-Bank - Niederlassung der Z-Bank -" abgetreten.
Die Rechtsnachfolgerin der XY-Bank beantragt nun die Eintragung der Abtretung an die Z-Bank.
Geht das? Kann die Z-Bank als neue Gläubigerin der Grundschuld eingetragen werden, obwohl in der Abtretungserklärung die Niederlassung als Zessionarin geführt wird?