Vermächtnisanspruch eines Miterben soll gegen Eintragung einer erstrangigen Grundschuld zugunsten des Miterben am gemeinsamen Grundstück "ruhig gestellt" werden. Hierzu soll eine Sicherungsabrede / Zweckerklärung mit dem Inhalt, dass die Forderung aus der Grundschuld erst bei Verkauf fällig wird und seitens des Miterben auf weitere Ansprüche gegen den Betreuten insbesondere Pflichtteilsansprüche verzichtet wird abgegeben werden sowie die Bewilligung einer entsprechenden Grundschuld im Grundbuch.
Der Betreuer legt jetzt die Zweckerklärung im Original und die Grundschuldbestellung im Entwurf vor.
Kann man das im Entwurf genehmigen oder benötige ich die Grundschuldbestellung zwingend im Original nach Beurkundung? Kann man / muss an die Originalbestellungsurkunde verlangen?