Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Reallast

  • Hallo zusammen, ich habe hier einen Grundbuchauszug vorliegen in dem etwas steht, von dem ich den Umfang bzw. die Auswirkungen nicht wirklich abschätzen kann. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Eintragung einer Reallast - Ergänzungs- und Verbesserungsbeiträge einschließlich Unterhaltungsbeiträge (wiederkehrende Leistungen Art 5 Abs. 1 KAG, die durch Vertrag übernommen werden) - am ganzen Grundstück für Stadt XY eingetragen am 18.10.1993"

    Was bedeutet dies für die Eigentümer einer Eigentumswohnung des Hauses?

    Danke euch!

  • Das bedeutet, daß die Stadt den gesicherten Anspruch hat, irgendwann auf dem ganzen Grundstück eine Reallast im benannten Umfang eintragen zu lassen. Details dazu können der Eintragungsbewilligung, die zur Eintragung der Vormerkung führte, entnommen werden. Aus der Reallast heraus kann sie dann die Zahlung von Geld von allen Eigentümern verlangen. Fragen dazu beantwortet die Stadtverwaltung.

    Vorsorglich noch der Hinweis auf die Forenregeln, wonach hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!