Ich habe eine "Urkunde" von einem Notar, dessen Akten sich bei uns in der Verwahrung befinden, umzuschreiben und die erste vollstreckbare Ausfertigung zu erstellen. Rechtsnachfolgeklausel auf Gläubigerseite und Schuldnerseite ist auch kein Problem. Die Nachweise liegen in der formell korrekten Form vor.
Problem ist, dass der Notar die Grundschuldbestellungsurkunde nicht selbst erstellt hat, sondern er nur die Unterschriftsbeglaubigung für die Grundschuldbestellungsurkunde vorgenommen hat. Die "erstellende" Bank hat dann das Original mit der Unterschriftsbeglaubigung des Notars zum Grundbuch eingereicht. Eine erste vollstreckbare Ausfertigung wurde offenbar nie erteilt.
Normalerweise wenn ich umschreibe oder eine Ausfertigung erteile, so ist dies auf der Urschrift zu vermerken, damit Änderungen nachvollziehbar bleiben.
Das Grundbuchamt hustet mir jetzt einen und sagt mir, dass ich in deren Grundakte zu der die Urkunde ja gehört, gar nix zu verändern hätte.
Wie kriege ich jetzt die Kuh vom Eis? Hat jemand eine Idee? Eventuell eine beglaubigte Kopie vom Original herstellen, dort die Abänderungen und Ausfertigung vermerken und unter Notaraktenzeichen weglegen?
Vielen Dank schon mal für Hinweise.
Gregor