Guten Morgen!
Hier waren zwei Zivilprozesse, die wurden mit einem Mal erledt. Heißt, dass der Rechtsstreit in der einen Sache sich durch den Vergleich in deranderen Sache mit erledigt hat.
Der RA des Beklagten hat PKH für beide Prozesse bewilligt bekommen und reicht das nun doppelt ein. Ichwürde meinen er kann höchstens die VG zweimal geltent machen?
Danke!