Folgender Fall: Partnerschaft aus A, B, C möchte ersteingetragen werden. Die Anmeldung ist unvollständig bzgl. der allgemeinen Vertretungsregelung (§ 7 Abs. 3 PartGG). Ein formloser Brief hat nicht gefruchtet. Kann nun mit Zwangsgeld vorgegangen werden oder soll ich zwischenverfügen? Nach Krafka soll Zwang möglich sein, aber die Eintragung der Partnerschaft wirkt doch nach § 7 Abs. 1 PartGG rechtsbegründend -
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