Hallo zusammen,
es ist bereits ein Sparbuch zugunsten der unbekannten Erben durch den ehemaligen Betreuer hinterlegt.
Die Bank stellt nun einen weiteren Hinterlegungsantrag. Durch Nachfragen stellte sich nunmehr heraus, dass die Bank das Guthaben des bereits hinterlegten Sparbuchs hinterlegen will.
Hinweise, dass das Sparbuchguthaben bereits durch die Werthinterlegung zugunsten der unbekannten Erben gesichert ist, gehen bei der Bank ins Leere. Sie meinen, dass Sparbuch und Guthaben hinterlegt werden "können". Das Guthaben würde bei Ihnen zudem Verwaltungsaufwand verursachen.
Bisher konnte ich derartige Anfragen abwenden. Dieses Mal liegt jedoch bereits ein Hinterlegungsantrag vor, der zu bescheiden ist.
Wie geht ihr mit derartigen Anträgen um?