Hallo an ALLE,
folgender Sachverhalt:
Der Eigentümer E hat eine Buchgrundschuld für die Bank B im Grundbuch eingetragen. Die Grundschuld ist zurückbezahlt, also valutiert nicht mehr. Die Bank B hat nun eine Abtretungserklärung erstellt. Auf der Abtretungserklärung steht, dass die Grundschuld an den Eigentümer E abgetreten wird.
Es gibt noch eine Dritte Person D.
Diese Dritte Person D hat gegenüber dem Eigentümer E noch eine offene Forderung.
Die Dritte Person D hat die Abtretungserklärung der Bank B sowie die Vollstreckbare Ausfertigung der Grundschuldbestellung in Händen.
Dritte Person D will nun die Pfändung der Rückgewährsansprüche im Grundbuch eintragen lassen, damit D gegen E vollstrecken kann.
Ist das so überhaupt möglich?
Wie bekomme ich die Pfändung der Rückgewährsansprüche im Grundbuch eingetragen?
Auf der Abtretungserklärung wird die Grundschuld ja an Eigentümer E abgetreten und nicht an die Person D.
Vielleicht kann mir jemand den Sachverhalt erklären und mir sagen, wie ich weiterkomme.
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
LG KerstinAnna