Hallo,
ich bin in der Ausbildung zum Justizfachwirt und habe ein kleines Problem bei der Berechnung von Gerichtskosten, vielleicht kann mir da ja jemand weiterhelfen.
es geht um folgenden Fall:
Es wird Mahnbescheid über 2000,-€ erlassen. Wegen eines Teilbetrages i.H.v. 600,-€ legt der Antragsgegner Widerspruch ein. Der Antragsteller beantragt die Durchführung des Streitigen Verfahrens.
Es sind dann ja folgende Gebühren angefallen:
Mahnverfahren:
0,5 Geb. gem. §§3, 34 GKG, KV 1100 44,50€
Prozessverfahren:
3,0 Geb. KV 1210 aus 600€ -> 159,-€
werden jetzt für die Berechnung der noch zu zahlenden Gerichtskosten für das Prozessverfahren 32,-€ (Mindestgebühr Mahnverfahren) oder 26,50€ (0,5 Geb. Aus 600€) angerechnet?
Hier unterscheidet sich die Berechnung in den Unterlagen meiner Lehrkraft zu den Angaben in meinem Lehrbuch (Recht in Ausbildung und Praxis bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften - Kostenrecht Zivilsachen GKG).
Wäre nett wenn mir da jemand weiterhelfen könnte, welche Berechnung nun die richtige ist
Lg
Marcel