Hallo liebe Rechtspfleger/innen,
es kommt in letzter Zeit öfter vor, dass Eigentümer der Veröffentlichung von Fotos im Gutachten nicht zustimmen. Ich fertige dennoch beim Ortstermin Fotos und teile mit, dass diese zur Erstellung des Gutachtens verwendet, jedoch wunschgemäß nicht veröffentlicht werden. Die gefertigten Fotos werden jedoch nicht gelöscht, sondern in der E-Akte gespeichert. Das allein schon aus dem Grund, sollte es im Laufe des Verfahrens zu Einwänden kommen. Im Gutachten erscheint dann auf dem Deckblatt folgender Hinweis:
"Die Eigentümerin teilte zu Beginn des Ortstermins mit, dass sie keiner Veröffentlichung von Fotos des Hauses im Gutachten zustimmt. Aus diesem Grund, sind in diesem Gutachten keine Fotos vorhanden. Die Fotos verbleiben in der Akte des Sachverständigen. Insgesamt wurden beim Ortstermin xx Fotos gefertigt. Diese werden dem Gericht auf dessen Anforderung zur Verfügung gestellt."
Wie wird das üblicherweise gehandhabt? Werden von Seiten der Rechtspfleger/innen dennoch Fotos gewünscht (ggf. separat und nicht im Gutachten)? Oder gibt s diesbezüglich auch Rechtspfleger/innen, die auf Fotos im Gutachten bestehen?
Vielleicht sollte ggf. der Auftrag an den Sachverständigen einen entsprechenden Hinweis enthalten.
Grüße aus Gütersloh
Lothar Middel