LiFo,
mich interessiert mal eine grundsätzliche Frage: Wie schnell ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren zu beantragen?
Was ich öfter habe ist, dass ich als Gutachterin bestellt werde und der Schuldner einen laufenden Geschäftsbetrieb hat. Im Erstgespräch erklärt der Schuldner, die Forderung der antragstellenden KK/FA/ etc , kurzfristig zu begleichen.
Konkretes Beispiel:
Fremdantrag der KK, Forderung iHv. 10T€. S begleicht diesen umgehend nach Erstgespräch. Nun ist aber der Oktober-Beitrag iHv ca. 500€ noch offen und KK nimmt InsoAntrag natürlich nur zurück, wenn auch diese Forderung beglichen ist. S sagt, er hat das Geld und überweist sofort. Hat er aber nicht, weil er es "vergessen" hat.
Bitte um eure Feedback! Schon jetzt vielen Dank!