Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
folgender SV:
Abt. III Nr.1 : Buchgrundschuld für die Bank A; Löschungsbewilligung wurde bereits zur Versteigerungsakte eingereicht; Verzicht auf Kapital und Zinsen wurde bereits vor morgigem Versteigerungstemin erklärt.
Abt. III Nr.2 -5: Buchgrundschuld für die Bank B; Löschungsbewilligung wurde bereits an eine frühere Eigentümerin gesandt; Mutter der jetzigen Eigentümer; Bank hat auch Verzicht erklärt.
Abt. III Nr. 6: Sicherungshypothek für D; Antragstellerin der Teilungsversteigerung.
Im morgigen Termin werden die Buchgrundschulden als bestehenbleibende Rechte behandelt; Zinsen werden aufgrund des Verzichts nicht berücksichtigt; die Sicherungshypothek wird auch berücksichtigt mit den Zinsen.
Nun zum Teilungsplan:
Aufgrund des Verzichts auch auf das Kapital kann ich die Beträge der Grundschulden an die Gemeinschaft verteilen; stimmt dies?
Bereits jetzt bedanke ich mich für Eure Rückäußerung.
Beste Grüße
Europa