Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich eines (vielleicht etwas unglücklich formulierten) Erbscheins.
Vor einigen Jahren wurde ein Erbschein erteilt mit folgendem Zusatz:
"Die Erben können jeweils nach ihrem 25. Lebensjahr über alles frei verfügen; allerdings ist für den Fall der Sucht (Drogen/ Alkohol usw.) zu diesem Zeitpunkt Nacherbfolge angeordnet. Diese tritt dann beim Tod des jeweiligen Vorerben ein. Nacherben sind seine bei Eintritt der Nacherbfolge vorhandenen Abkömmlinge. Die Nacherbfolge wird bei Wegfall der Sucht gegenstandslos."
Die Erben beantragen nun einen neuen Erbschein, welcher diesen Zusatz nicht enthält.
Wie ist weiter zu verfahren?