Mir wurde heute eine Familienakte vorgelegt mit einem Rechtshilfeersuchen aus Brasilien. Das Ersuchen ist direkt an den Direktor des Amtsgericht adressiert.
Dabei ist der Zweck des Rechtshilfeersuchens wie folgt angegeben: "die Ladung von XXX, wo der Antragsgegner ermahnt wird, um innerhalb der Frist von 15 Tagen die Verteidigung einzureichen, unter der Ermahnung dass der in der Anfangsklage wiedergegebene Tatbestand als wahrhaftig angenommen wird, gemäß dem Artikel 344 der Zivilprozessordnung."
Die Klage ist wie folgt tituliert: "Ordentliche Klage zur Anerkennung und Auflösung durch Tod der faktischen Gesellschaft von Lebensgefährten." Es wird beantragt, "dass das Mandat zur Vorladung der Familienangehörigen des Antragsgegners ausgestellt wurde, damit das Verfahren beanstandet wird und damit die faktische Gesellschaft mit dem Verstorbenen anerkannt wird, sowie ihre Auflösung, mit Anerkennung des Anrechts auf die Zuweisung des Vermögens, wo Teilung statthaft ist und die der Antragsgegner zur Bezahlung der Prozesskosten und Anwaltshonorare und sonstigen gesetzlichen Auflagen verurteilt wird."
Ich gehe also derzeit davon aus, dass es darum geht, dass die "Lebensgefährtin" in Brasilien die Lebensgemeinschaft mit dem Erblasser anerkennen lassen möchte. Der Erblasser hat Ehefrau und Kinder in Deutschland gehabt. Der Sohn soll jetzt also vorgeladen werden.
Im Kommentar zur ZRHO wird nur unterschieden zwischen Zustellung und Beweisaufnahme. Jetzt ist halt zunächst fraglich, ob es sich um eine Beweisaufnahme handelt und ob eine Ladung, wie sie gewünscht ist, überhaupt möglich ist, da es ja scheinbar nicht um die reine Zustellung geht.
Dann frage ich mich, ob ich als Familienrechtspflegerin überhaupt dafür zuständig bin.
Sollte es sich um eine Beweisaufnahme handeln, wird das Rechtshilfeersuchen an die zentrale Behörde des zuständigen BL übermittelt (das wäre in Hessen wohl das OLG FFM). Ich müsste dann das Ersuchen wohl ans OLG geben.
Ich habe ansonsten keine Berührungspunkte bisher mit Auslandszustellung bzw. eingehende Ersuchen gehabt. Hoffe daher auf eure Erfahrungen damit und bin über jeden Tipp dankbar.