Zu einem Teileigentum gehören fünf Räume. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung stammt noch vom Vorjahr. Zwischenzeitlich wurde ein Raum "weggemacht" und in einen Hof umgewandelt.
Kann ich von der alten Abgeschlossenheitsbescheinigung weiter Gebrauch machen und verbal klarstellen, dass sich das Sondereigentum nicht auf alle Räume erstreckt, sondern der Bereich, der jetzt Hof ist, nicht erfasst ist?
Sachenrechtlich kann ich bestimmen, was ich in Sondereigentum umwandele; aber die Frage ist, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung entkräftet wird?
Oder kann das Grundbuchamt, wenn es sich diesen Raum "wegdenkt", noch von Abgeschlossenheit ausgehen?
Für Feedback wäre ich dankbar.
Gruß