Nachträgliche Änderung Pläne Aufteilungsplan

  • Hallo,

    da ich noch nicht so lange Grundbuch mache, bräuchte mal euren Rat in Sachen einer Teilungserklärung.
    Ich habe aufgrund Ruhestands eines Kollegen eine Teilungserklärung übernommen die zwischenverfügt war. Es wurden in den Plänen des Aufteilungsplans vergessen Durchgänge einzuzeichnen. Nun wurde eine Ergänzung des Plans bzgl. der Durchgänge mit Zusatz des Datums und der Unterschrift der Eigentümer verlangt.
    Nun haben die Beteiligten Pläne mit entsprechender Ergänzung von Datum und Unterschrift eingereicht. Allerdings haben sie nur nochmal die Grundrisse der betroffenen Wohnungen mit der Ergänzung vorgelegt. Jetzt bin ich mir unsicher ob das so ausreicht. Oder hätten die Ergänzungen in den Plänen des Aufteilungsplan erfolgen sollen ?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :)

  • ....Nun haben die Beteiligten Pläne mit entsprechender Ergänzung von Datum und Unterschrift eingereicht. Allerdings haben sie nur nochmal die Grundrisse der betroffenen Wohnungen mit der Ergänzung vorgelegt. ....

    So ganz habe ich noch nicht verstanden, was denn nun die Beteiligten vorgelegt haben. Handelt es sich um eine mit Unterschrift und Dienstsiegel der Baubehörde versehene Ergänzung des Aufteilungsplans ?

    Wie hier ausgeführt,
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…015#post1203015
    muss der Aufteilungsplan darüber Aufschluss geben, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen (siehe die Nachweise im Gutachten des Deutschen Notarinstituts, Abruf-Nr.: 173906, letzte Aktualisierung: 12. Februar 2020
    https://www.dnoti.de/gutachten/deta…49b460374dc27e5

    Da der verbale Teil der Teilungserklärung diese Abgrenzung nicht beschreiben kann, muss der Aufteilungsplan in der Eintragungsbewilligung in Bezug genommen werden; s. hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…804#post1131804
    Wenn also die bisherige Darstellung im Aufteilungsplan fehlerhaft war, weil die im Gemeinschaftseigentum verbleibenden Durchgänge nicht ersichtlich sind, dann ist ein neuer, mit Unterschrift und Dienstsiegel der Baubehörde versehener Aufteilungsplan zum Gegenstand einer mindestens notariell beglaubigten Nachtragserklärung des oder der teilenden Eigentümer/s zu machen.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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