Hallo,
da ich noch nicht so lange Grundbuch mache, bräuchte mal euren Rat in Sachen einer Teilungserklärung.
Ich habe aufgrund Ruhestands eines Kollegen eine Teilungserklärung übernommen die zwischenverfügt war. Es wurden in den Plänen des Aufteilungsplans vergessen Durchgänge einzuzeichnen. Nun wurde eine Ergänzung des Plans bzgl. der Durchgänge mit Zusatz des Datums und der Unterschrift der Eigentümer verlangt.
Nun haben die Beteiligten Pläne mit entsprechender Ergänzung von Datum und Unterschrift eingereicht. Allerdings haben sie nur nochmal die Grundrisse der betroffenen Wohnungen mit der Ergänzung vorgelegt. Jetzt bin ich mir unsicher ob das so ausreicht. Oder hätten die Ergänzungen in den Plänen des Aufteilungsplan erfolgen sollen ?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.