Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall:
Ich habe einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorliegen. Im Rubrum des Titels ist als Kläger die Person A benannt. Aus dem folgenden Tenor des Titels ergibt sich jedoch, dass A nicht im eigenen Namen geklagt hat, sondern aufgrund einer transmortalen Vollmacht für die Erben des Erblassers X (nicht namentlich benannt).
Der Wortlaut ist wie folgt: Die Beklagte wird verurteilt an den Nachlass des Erblassers X, vertreten durch die Erben, diese wiederum vertreten durch den Kläger einen Betrag in Höhe von xxx zu zahlen.
Beantragt wird nunmehr, dass die Zwangssicherungshypothek zugunsten des A eingetragen wird, so wie es im Rubrum des Titels dargestellt ist.
Nach Rücksprache mit dem Antragsteller, da es mir widerstrebt dies so einzutragen, erläuterte mir dieser, dass es in der Verantwortung des Vollmachtnehmers liege, das Nachlassvermögen und sein eigenes Vermögen zu trennen und nicht zu vermischen. Das Rubrum hätte so seine Richtigkeit. Das Grundbuchamt muss so eintragen, wie das Rubrum lautet.
Was meint ihr dazu?
Vielen Dank vorab!