Hallo,
ich hab mal eine Frage:
Ein Rechtsanwalt hat in seinem Kostenfestsetzungsantrag Mautgebühren im Ausland geltend gemacht, die für die Wahrnehmung eines Termins angefallen sind.
Er macht dabei den vollen Betrag nebst ausländischer Mwst geltend und berechnet dann am Ende aus allem, also auch aus Mautgebühren inkl. Mwst. erneut die Mwst.
Ich habe dies beanstandet.
Nun schreibt er, dass die ausländische Mwst. nicht als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden könne.
Aber das spielt doch bei dem, was ich beanstandet hat, nämlich, dass er quasi auf die ausländische Mwst. die deutsche Mwst. raufgerechnet hat, gar keine Rolle oder steh im furchtbar auf dem Schlauch?