Hallo,
ich habe folgendes Problem. Hinterlegt wurde zugunsten einer sehr großen Erbengemeinschaft. Sämtliche Erben haben Geldempfangsvollmachten erteilt.
Ein Erbe ist nun nach der Vollmachtserteilung verstorben. Genügt mir seine erteilte Vollmacht oder benötige ich nun die Vollmachten seiner Erben nebst Erbnachweisen?
Nach § 168 BGB erlischt die Vollmacht nicht durch den Tod den Vollmachtgebers. Die Vollmacht wurde wohl auch nicht von den Erben widerrufen. Dann müsste die Vollmacht doch ausreichen.
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