Genehmigung zur Erklärung über Nichtausübung Vorkaufsrecht?

  • Hallo,


    ich brauche mal weitere Meinungen. Ich habe einen Betroffenen,welcher Eigentümer von mehreren Grundstücken ist. Diese Grundstücke sind mitErbbaurechten belastet. Im Kommentar Schöner/Stöber habe ich bereits gefunden,dass es strittig ist, ob für die nach § 5 ErbbauRG ggfls. erforderliche Zustimmungdes Grundstückseigentümers zur Belastung und Veräußerung des Erbbaurechtes einebetreuungsgerichtlichen Genehmigung erforderlich ist. Mit der Betreuerin binich so verblieben, dass grundsätzlich erst einmal keine Genehmigung zu diesenErklärungen zu erteilen ist, es sei denn, dass Grundbuchamt fordert diese. Nunmeldet sich jedoch das Notariat, welches den Erbbaurechtskaufvertrag beurkundethat und bittet um Mitteilung, ob der durch die Betreuerin erklärte Verzicht(laut Kommentar handelt es sich hierbei um einen Erlass bzw. einenErlassvertrag) des Betroffenen auf die Ausübung des ihm zustehenden Vorkaufsrechtesder betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf. Das dingliche Vorkaufsrecht würdenicht erlöschen, da es für mehrere Verkaufsfälle bestellt wurde. Wie seht ihrdas? Handelt es sich hierbei um eine Verfügung über eine Forderung gem. § 1812BGB?

  • Ich komme gedanklich noch nicht ganz mit. Was hat denn ein Vorkaufsrechtsverzicht mit § 5 ErbbauRG zu tun?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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