Wir haben das Problem, wie wahrscheinlich viele andere auch, dass unser Archiv zu klein ist und wir mit den geschlossenen Grundakten nicht mehr wissen wohin.
Da wir in Sachsen die elektronische Grundakte haben, werden keine neue Papierakten mehr angelegt. Spricht irgendwas dagegen, die neu geschlossenen Akten bei den laufenden Akten hängen zu lassen? Ich kann leider keine Vorschriften finden, wie und wo geschlossene Akten aufzubewahren sind. Vielleicht hat jemand einen Tipp, wo dazu was stehen könnte?
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