Rangvorbehalt für die "in der Anlage enthaltene" Dienstbarkeit?

  • Es soll ein Rangvorbehalt für eine zu einem Vertrag genommene Eintragungsbewilligung aufgenommen werden.
    Kann man einen Rangvorbehalt für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mieterdienstbarkeit - Benutzungsrecht für gewerbliche Zwecke) mit dem Inhalt aufnehmen, dass sich dieser Inhalt aus der beigefügten Eintragungsbewilligung ergibt?

    An der Bestimmtheit wird es dann ja nicht mangeln - wie formuliert man den Eintragungsvermerk?
    Danke und Gruß!

  • Es soll ein Rangvorbehalt für eine zu einem Vertrag genommene Eintragungsbewilligung aufgenommen werden.
    Kann man einen Rangvorbehalt für eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Mieterdienstbarkeit - Benutzungsrecht für gewerbliche Zwecke) mit dem Inhalt aufnehmen, dass sich dieser Inhalt aus der beigefügten Eintragungsbewilligung ergibt?

    An der Bestimmtheit wird es dann ja nicht mangeln - wie formuliert man den Eintragungsvermerk?
    Danke und Gruß!

    Verstehe ich nicht. Entweder ist die Anlage Vertragsbestandteil, dann wird wie immer auf die Urkunde Bezug genommen. Oder sie ist es nicht, dann ist die Bewilligung nicht in der Form des § 29 GBO erklärt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Natürlich ist sie Teil der Urkunde.
    Es geht um die Fassung der Eintragungsbewilligung und des Eintragungsvermerks - oder ginge einfach:
    Rangvorbehalt bzgl. der Bestellung einer Dienstbarkeit (Mieterdienstbarkeit/gewerbliches Nutzungsrecht) gemäß Urkunde..... Bezug: Eintragungsbewilligung vom...?

  • Natürlich ist sie Teil der Urkunde.
    Es geht um die Fassung der Eintragungsbewilligung und des Eintragungsvermerks - oder ginge einfach:
    Rangvorbehalt bzgl. der Bestellung einer Dienstbarkeit (Mieterdienstbarkeit/gewerbliches Nutzungsrecht) gemäß Urkunde..... Bezug: Eintragungsbewilligung vom...?

    Ja klar. Wo in der Urkunde die Bewilligung steht ist m.E. egal. Es gehen ja sogar Bewilligungen in Bezugsurkunden. Gerade bei den von Dir genannten, ja oft Recht umfangreichen Regelungen.

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