Gute Morgen,
ich glaube ich stehe total auf dem Schlauch:
2 Kläger, 2 Beklagte
Streitwert: 800 € (400€ SchE für Kl1, 400€ SchE für Kl2 aus Unfall jeweils wegen eigener Verletzungen)
Kl 1) unterliegt vollständig (Verletzung konnte nicht dargelegt werden)
Kl 2) gewinnt vollständig
KGE berücksichtigt dies
Kosten des Kl2) tragen die Beklagten als GS, Kl zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst
Kosten der Bekl. 1)+2): Kl zu 1) 50 % Bekl 1)und2) selbst 50 %
Hinsichtlich der Klägerkosten meldet der RA jetzt die Kosten aus dem Wert 400 € ohne Erhöhung an.
Muss ich aber die die Kosten für beide Kläger mit 1008 Erhöhung aus 800,00 € halbiert ansetzen?
Danke!
Edit: 1008 wird hier glaub ich bereits gar nicht gehen, da jeder einen eigenen SchEanspruch hat oder?!