fehlende namentliche Bezeichnung des Eigentümers

  • Hallo zusammen,

    ich habe in Abteilung 1 einen "Verband der Weide- und Forstberechtigten der in (Ort) bestehend aus den jeweiligen Eigentümern der Anwesen Hs.Nr.: 1, 2, 4-44" ohne namentliche Nennung der damaligen/jetzigen Eigentümern.
    Seit Jahrzehnten ist auf diesem Grundbuchblatt bis auf ein Flurbereinigungsverfahren(Jahr 1993), welches nicht alle veräußerten Flurstücke betrifft, nichts geschehen.
    Jetzt sollen einige Flurstücke veräußert werden.
    Ich habe Probleme bei der Feststellung der Eigentümer, die bei der Auflassung mitwirken müssen.
    Der einzige Nachweis, der beigefügt ist, ist eine Feststellung des Vermessungsamtes, welcher den Hausnummern aktuelle Flurstücksnummern zum Zeitpunkt der Flurbereinigung zuweist.

    Meine Tendenz geht dahin diesen Antrag zurückzuweisen, da der Eigentümer wahrscheinlich seit Beginn des Grundbuchs als "Verband der Weide- und Forstberechtigten der in (Ort) bestehend aus den jeweiligen Eigentümern der Anwesen Hs.Nr.: 1, 2, 4-44" eingetragen ist und meiner Meinung nach somit ab 1900 die Entwicklung der jeweiligen Hausnummern zu erfolgen hat und nicht erst ab der Flurbereinigung jedoch bin ich mir nicht sicher. Mir ist die Sache ienfach zu heiß.

    Über Hilfe und eventuelle Ratschläge, welche Argumente ich bei der Zurückweisung verwenden könnte, würde ich mich sehr freuene. Vielen Dank.

  • Maßgeblich kann nur der Bestand zum Zeitpunkt der Eintragung des Verbandes sein. Der ist Ausgangspunkt für die Prüfung, wer heute mitmachen muß.

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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