Ich habe in der Gemeinschaftsordnung folgende Formulierung, die mich ein bisschen stutzig macht:
"Das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen der Gebäude, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum Dritter stehen, gehören den Wohnungseigentümern als Bruchteilseigentum."
Ich gehe davon aus, dass damit Gemeinschaftseigentum und nicht Bruchteilseigentum gemeint ist. Bruchteilseigentum macht für mich keinen Sinn oder übersehe ich etwas?