Hallo,
ich habe versehentlich beim KFB die Verzinsung ausgesprochen. Bekl. legt Erinnerung ein --> Kl. stellt Antrag auf Verzinsung --> da dieser rückwirkend ist, nimmt Bekl. Erinnerung zurück.
Der Bekl. regt allerdings zeitgleich an, "das Datum des KFB zu berichtigen bzw. ihn neu auszufertigen", da eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und dort Unverständnis herrscht, wie Verzinsung ohne Antrag ausgesprochen bzw. solch ein Antrag einfach nachgereicht werden kann.
Ich sehe jetzt hier nur die Möglichkeit, den Beschluss zu berichtigen und den nachträglichen Antrag als Grundlage der Festsetzung unter Hinweis auf die Rückwirkung mit aufzunehmen, oder?! Ich kann ja nicht einfach das Datum des Beschlusses ändern.