Hallo zusammen!
Ein Ersuchen auf Eintragung eines Insolvenzvermerks über den Nachlass die Erblasserin A ist hier eingegangen.
A ist derzeit nicht mehr im Grundbuch eingetragen. Sie wurde 1945 bereits beerbt von Ehemann B und diverser weiterer Miterben.
Mittlerweilse sind auch die Miterben teilweise verstorben und wiederum von Erbengemeinschaften beerbt worden.
Die Erbfolge nach A geht leider auch nicht mehr konkret aus dem aktuellen GB-Blatt hervor aufgrund von Blattumschreibungen.
Kann ich den Insolvenzvermerk noch eintragen und wie könnte ich ihn ggf. formulieren?
"Das Insolvenzverfahren über den Nachlass der A ist eröffnet." -> erscheint mir verwirrend, da diese in Abteilung I gar nicht mehr eingetragen ist.
Ich wäre sehr dankbar für einen Ratschlag!