Liebe Foristen, mich würde eure Meinung zu folgendem SV interessieren: Ehemann in Insolvenz (Nettoeinkommen ich ca 2370 EUR), IV stellt Antrag auf Nichtberücksichtigung der Ehefrau wg eigener Einkünfte ihV ca 1020 EUR netto. Ein gemeinsames Kind im gemeinsamem Haushalt lebend. Im Rahmen der Anhörung trägt S u.a. vor, die Ehefrau sei zwei Kindern aus vorangegangner Beziehung unterhaltsverpflichtet. Daneben hohe Fahrtkosen zu Arbeit.
Sind die Unterhaltspflichten der Ehefrau zu berücksichtigen (entweder als tatsächliche Zahlung (max.ges. Unterhalt) oder im Rahmen von Naturalunteralt (in welcher Höhe dann?)?
Für einen Denkantoß wäre ich dankbar!
Viele Grüße
Maria