Guten Morgen,
Ich hab hier eine Sache, in der alles etwas murks gelaufen ist und bin mir unsicher, wie ich das am besten löse.
Ein Kollege hat einen KFB erlassen, in dem er die Parteien vertauscht hat (Beklagte an Kläger statt Kläger an Beklagte).
Der BV hat daraufhin Rechtsmittel eingelegt.
Der Kollege hat nun etwas pampig zurückgeschrieben, der KFB sei ja wohl völlig korrekt, die Beschwerde solle zurückgenommen werden.
Daraufhin hat der BV einen zweiseitigen Schriftsatz verfasst, warum er an der Beschwerde festhält.
Da die Parteien wirklich vertauscht waren, hat der Kollege nun einen Beschluss erlassen wie folgt:
"Aufgrund eines Schreibfehlers wird der angefochtene Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst: ..."
(319 ZPO wird im Beschluss nicht erwähnt)
Der BV will jetzt eine Beschwerde-KGE und hat einen Beschwerde-KFA eingereicht.
Ich hab mit ihm bereits telefoniert, ihm gesagt, dass ich das als einen Fall des § 319 ZPO sehe und ihm den unglücklichen Verfahrensgang erläutert; er besteht aber auf der Beschwerdeentscheidung und ggf. rechtsmittelfähigen Beschluss.
Die Gegenseite sieht das natürlich auch ganz klar als 319 ZPO und sagt, der BV sei selbst schuld, weil er RM eingelegt habe und nicht 319 ZPO beantragt.
Der BV argumentiert, dass wenn es ein 319 ZPO gewesen wäre, der Kollege das ja wohl erkannt hätte und nicht zurückgeschrieben hätte, der KFB sei völlig korrekt.
Also meines Erachtens war das ein klassischer 319 und ich hätte einfach von Anfang an den Beschluss berichtigt und gut ist. Kommentierung sagt grundsätzlich ist die Einlegung von RM auch bei Unrichtigkeiten nicht völlig von der Hand zu weisen, weil nicht immer klar ersichtlich ist, ob 319 oder RM. In dem Fall ist es mE klar ersichtlich gewesen, aber halt doof gelaufen.
Ich will eigtl. auch keine KGE machen und die Kosten gegeneinander aufheben, weil hier für mich kein Beschwerdeverfahren vorlag (die Gegenseite wurde vor Berichtigung auch nicht angehört).
Kann ich den KFA förmlich zurückweisen mit der Begründung, dass hier nicht ins Beschwerdeverfahren eingetreten wurde? Oder ist das beschwerdeverfahren auch schon ohne Anhörung der Gegenseite eröffnet, wenn der betreffende Kollege die Beschwerde nicht von Anfang an als Antrag auf Berichtigung ansieht, sondern erstmal diskutiert?
Hat jemand eine Idee?