Hallo zusammen!
A ist Eigentümer eines Grundstücks und Vorstandsmitglied der genossenschaftlichen Bank "B eG".
Zu Lasten von As Grundstück ist eine Grundschuld für die "B eG" eingetragen.
A verkauft eine Teilfläche seines Grundstücks an C.
Der Notar reicht den Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung an der Teilfläche auf C ein.
Am nächsten Tag reicht der Notar einen Antrag auf Löschung der Grundschuld an der verkauften Teilfläche ein. Beigefügt ist eine Bewilligung, in der der Bankmitarbeiter D die Pfandfreigabe bewilligt, und eine Vollmacht, in der die Vorstandsmitglieder A und E dem D die Vollmacht erteilen, Pfandfreigaben u.a. für die "B eG" zu erklären.
Habe ich ein Problem mit § 181 BGB?