Änderung Berechtigter einer Vormerkung

  • In meiner Urkunde wurden verschiedene Grund- und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. U.a. eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für das Bundesland B. Eine Eintragung der Dienstbarkeiten erfolgte noch nicht; zunächst wurde bewilligt und beantragt entsprechende Vormerkungen einzutragen.

    Ich habe die Vormerkungen entsprechend halbspaltig eingetragen. Nun wird bewilligt und beantragt die Dienstbarkeiten eingetragen werden. Hinsichtlich der bpD für das Bundesland B heißt es in der Urkunde: Die Vorurkunde wird dahingehend berichtigt, dass Berechtigter der Dienstbarkeit nicht das Bundesland B sondern richtig die Stadt X ist.

    Würde Euch das so ausreichen, um die Vormerkung für B in eine bpD für die Stadt X umzuschreiben?:gruebel:

  • Die neuere Rechtsprechung geht zwar davon aus, dass es für eine Berichtigung nach § 44a BeurkG ausreicht, wenn die Unrichtigkeit für den Notar offensichtlich ist; siehe:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1170534

    Ich wüsste aber nicht, weshalb für den Notar offensichtlich sein sollte, dass Berechtigter nicht das Land, sondern eine Kommune ist. Für einen Außenstehenden noch weniger.

    Davon abgesehen ist vorliegend bereits die Vormerkung für das Bundesland B eingetragen worden. Danach kommt eine „Berichtigung“ ohne Berichtigungsbewilligung des eingetragenen Berechtigten nicht mehr in Betracht; siehe hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post692022
    oder hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post966613
    oder hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…3856#post833856

    Allerdings ist auch nicht der Vormerkungsberechtigte, sondern der Dienstbarkeitsberechtigte berichtigt worden.

    Die Dienstbarkeit für die Stadt X könnte daher eingetragen werden, allerdings ohne Umschreibung der Vormerkung, also ohne Beanspruchung des Ranges aus der Vormerkung.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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