In meiner Urkunde wurden verschiedene Grund- und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt. U.a. eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für das Bundesland B. Eine Eintragung der Dienstbarkeiten erfolgte noch nicht; zunächst wurde bewilligt und beantragt entsprechende Vormerkungen einzutragen.
Ich habe die Vormerkungen entsprechend halbspaltig eingetragen. Nun wird bewilligt und beantragt die Dienstbarkeiten eingetragen werden. Hinsichtlich der bpD für das Bundesland B heißt es in der Urkunde: Die Vorurkunde wird dahingehend berichtigt, dass Berechtigter der Dienstbarkeit nicht das Bundesland B sondern richtig die Stadt X ist.
Würde Euch das so ausreichen, um die Vormerkung für B in eine bpD für die Stadt X umzuschreiben?