Hallo,
mir liegt ein Grundstückskaufvertrag vor, nach dem die Käufer tunesische Staatsangehörige sind und angeben, im Güterstand der Gütergemeinschaft zu leben.
Sie erwerben ein Grundstück in Bruchteilsgemeinschaft zu je 1/2 Anteil.
Meine Recherche (Rieck, Ausländisches Familienrecht, 20. EL, Januar 2021) hat ergeben, dass es nach tunesischem Recht zwei Güterstände gibt: Gütertrennung und Gütergemeinschaft.
Ich frage mich, ob ich die beiden, wie beantragt, als Erwerber zu je 1/2 Anteil im Grundbuch eintragen kann.
Hat jemand eine gedankliche Anregung dazu?