Liebe Ihr,
ich habe was das Teilungsversteigerungsverfahren angeht, nochmal eine Verständnisfrage:
Wenn ein Miteigentümer (Antragsteller oder Beigetretener) mitbieten will, muss auch dieser - falls beantragt - Sicherheit leisten und ggf. bestehende Rechte in voller Höhe übernehmen?
Bin irritiert