Hallo liebe Leute,
es geht um das gG für eine Teilungsversteigerung von geschiedenen Eheleuten, die zu je 1/2 Miteigentümer sind. Es steht im Grundbuch eine Grundschuld, die auf dem gesamten Objekt lastet. Gläubigerin ist die Miteigentümerin = Ex-Ehefrau. Diese hat auch alleine das Verfahren beantragt und sie hat die Zinsen für die Grundschuld angemeldet.
Ich vermute mal, dass das gG wie folgt aussieht: Nur Verfahrenskosten im Mindestbargebot und die Grundschuld ohne Zinsen als bestehenbleibendes Recht.
Ich behaupte mal, dass es hier um eine Eigentümergrundschuld geht und daher keine Zinsen anfallen. Man könnte aber auch sagen, dass die Grundschuld auf dem hälftigen Miteigentumsanteil des Ex-Ehemannes ein Fremdrecht ist und daher doch Zinsen anfallen. Dann wiederum könnte konsequent sein, dass nach § 182 Abs. 2 ZVG ein Ausgleichsbetrag hinzukommt.
Wie seht Ihr das ?