Liebe Foristen,
habt ihr eine Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Antrag auf Erlass Pfüb nach §850d ZPO von UVK wegen rückständigem Unterhalt wegen Kind 1. Gepfändet werden soll beim Arbeitgeber. Lfd. Unterhalt zahlt S an Kind 1 nicht, ist derweil volljährig. Im Haushalt der S lebt aber noch das mindj. Kind 2. Dieses wollte ich beim Selbstbehalt der S als vorrangige ubP mit 403 EUR (Mindestunterhalt- halbes Kindergeld) berücksichtigen.
UVK wendet dagegen ein: Kind 2 erhält 300 EUR Barunterhalt vom anderen Elternteil, ferner erhält S Kindergeld, Unterhaltsbedarf sei somit gedeckt.
Sehr ihr das auch so? 403 EUR Bedarf - 300 EUR Zahlung = Restbedarf Kind 2 von 103 EUR; rechne ich dann nun das halbe Kindergeld, dass beim Mindestunterhalt nicht berücksichtigt wurde nochmals runter?
LG