Mir ist durch eine Veröffentlichung bei Insolvenzbekanntmachung bekannt geworden, dass eine größere medizinische Abrechnungsstelle mit ihren diversen Nachfahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Es ergibt sich damit die gleiche Problematik wie bei der (Kaufhaus) GmbH, d.h. dass eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter für die zu vollstreckende Forderung erforderlich ist.
Da die Abrechnungsstelle vielfach in den Verfahren (=Großgläubigerin) auftaucht, ist diese Info bestimmt für alle ZV-RPfl interessant.
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