Hallo !
Folgendes Problem ergibt sich bei einem Vergütungsantrag :
Das Quartal geht in dem Fall vom 25.12.2020 - 24.03.2021.
Am 16.03.2021 ist die Betreute von einem Heim in eine Wohnung umgezogen.
Für den Zeitraum 25.02.2021 - 24.03.2021 wird nun die Vergütung bei einer vermögenden Betreuten, 3. Betreuungsjahr wie folgt berechnet :
25.02.2021 - 16.03.2021 : 96 EUR x 22 Tage /30 Tage
17.03.2021 - 24.03.2021 : 161 EUR x 8 Tage / 30 Tage
Würdet ihr diese Berechnung nun so akzeptieren ? Müssten für die Zeit 25.02. - 16.03.2021 eigentlich nicht nur 20 Tage angesetzt werden ?
Danke.