30 Tage Problem Betreuervergütung

  • Hallo !

    Folgendes Problem ergibt sich bei einem Vergütungsantrag :

    Das Quartal geht in dem Fall vom 25.12.2020 - 24.03.2021.

    Am 16.03.2021 ist die Betreute von einem Heim in eine Wohnung umgezogen.

    Für den Zeitraum 25.02.2021 - 24.03.2021 wird nun die Vergütung bei einer vermögenden Betreuten, 3. Betreuungsjahr wie folgt berechnet :

    25.02.2021 - 16.03.2021 : 96 EUR x 22 Tage /30 Tage

    17.03.2021 - 24.03.2021 : 161 EUR x 8 Tage / 30 Tage

    Würdet ihr diese Berechnung nun so akzeptieren ? Müssten für die Zeit 25.02. - 16.03.2021 eigentlich nicht nur 20 Tage angesetzt werden ?

    Danke.

  • Warum? Da würdest du dem Betreuer ja 2 Tage wegnehmen...

    Ich bin da ganz stumpf - jeder Monat hat 30 Tage, § 5 Abs. 2 VBVG i.V.m. § 191 BGB.

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!