Ausstieg aus Bauträgervertrag

  • Hallo,
    ein Betreuter ist im Wege der Erbfolge in einen Bauträgervertrag für eine Eigentumswohnung eingestiegen. Die Wohnung ist noch nicht fertiggestellt.
    Dem Bauträger ist das Geld ziemlich ausgegangen und er bietet nun dem Betreuten an, die Wohnung für ihn zu verkaufen. Der Erblasser hatte neben etlichen Kaufpreisraten aber schon erheblich in die Wohnung investiert...

    Eigentlich finde ich das eine gute Sache, aber ich fürchte mich davor, mit dem Bauträger einen Aufhebungsvertrag zu schließen, da die Gefahr besteht, dass er in Insolvenz geht und er dann dem Betreuten den vereinbarten Betrag gar nicht zahlen kann. Wie kann ich die Sache absichern ?

  • Über die MaBV müssten die bisherigen Zahlungen des Erblassers gesichert sein. Wieso will der Bauträger eine nicht fertiggestellte Wohnung weiterverkaufen? Wieso wird die Wohnung nicht fertiggestellt? Kann sie der Betroffene nicht finanzieren? Wieso verkauft der Betroffene bzw. nicht der Betreuer die nicht fertige Wohnung weiter?

  • Hallo,
    ein Betreuter ist im Wege der Erbfolge in einen Bauträgervertrag für eine Eigentumswohnung eingestiegen. Die Wohnung ist noch nicht fertiggestellt.
    Dem Bauträger ist das Geld ziemlich ausgegangen und er bietet nun dem Betreuten an, die Wohnung für ihn zu verkaufen. Der Erblasser hatte neben etlichen Kaufpreisraten aber schon erheblich in die Wohnung investiert...

    Eigentlich finde ich das eine gute Sache, aber ich fürchte mich davor, mit dem Bauträger einen Aufhebungsvertrag zu schließen, da die Gefahr besteht, dass er in Insolvenz geht und er dann dem Betreuten den vereinbarten Betrag gar nicht zahlen kann. Wie kann ich die Sache absichern ?

    Wie kann es sein, dass "neben etlichen Kaufpreisraten aber schon erheblich in die Wohnung investiert" wurde?
    Nach MaBV hat der Käufer das Recht, bei Unvermögen des Bauträgers zur Fertigstellung

    • entweder das Geld zurück zu bekommen, das er gezahlt hat,
    • oder aber die (unfertige) Wohnung gegen Zahlung der dem erreichten Bautenstand entsprechenden Raten.


    Die Auswahl hat hier i.d.R. die Bank des Bauträgers, gemäss deren Freistellungsbescheinigung. Aus diesem Grund darf man eigentlich auf überhaupt gar keinen Fall eigenes Geld hineinstecken, bis die Eigentumsumschreibung erfolgt ist. Ggf. würde ich mir das vom Betreuer mal erläutern lassen, wie es zu den "weiteren Zahlungen" gekommen ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • der Erblasser hatte schon erhebliche Zuzahlungen zum Fußboden, Badezimmer, bestellt Küche..

    Tja. Die sind dann in der Tat weg, wenn nicht fertig gebaut wird.
    Ist denn Geld da, um die Raten bis zur Fertigstellung zu bezahlen? Dann würde ich erstmal auf Vertragserfüllung bestehen und dann die fertige Wohnung - in der derzeitigen Marktlage vermutlich mit Gewinn - weiterverkaufen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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