Hallo, ich habe inzwischen einige Erfahrung mit bayerischen Gerichten, ich wusste nach der ersten Antwort immer, mit wem ich kommuniziere.
Jetzt geschieht es mir bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung in BW plötzlich, dass mein Antrag anonym (mit einem Fragenkatalog) beantwortet wird. Allein eine Justizangestellte unterzeichnet auf Anordnung.
Vor Beantwortung der Fragen werde der Antrag nicht beantwortet. Die Fragen sind beantwortet mit der Bitte um Erlass eines regelkonformen Beschlusses, es erfolgt keine Antwort mehr (bescheidlos gestellt?).
§ 11 RPflG hilft mir nicht weiter, da ich ja gar nicht weiß, ob ich mit einem Rechtspfleger kommuniziere.
Welches Rechtsmittel habe ich denn jetzt?
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