Hallo Ihr,
wenn ein Verurteilter unbekannten Aufenth. ist und bereits ausgeschrieben, verlängert sich dann die Führungsaufsicht (ruht diese)? Bei Löschung derselben, ist dies dann das Ende des "Ruhens"? ... oder sind das beides keine Kriterien, um überhaupt ein Ruhen der FA vorliegen zu haben. Wann wird für Euch ein Ruhen relevant, was heißt konkret dazu "Sich-Verborgenhalten"? In HRP, StPO und StGB-Kommentaren habe ich dazu nicht wirklich viel gefunden. Könnt Ihr mir da bitte weiterhelfen?
... Ruhen bei Haftzeiten, Flucht, usw. ist bekannt.
Danke Euch, Gruß Klößkopf