Beantragt wurde die Pfändung des "Endgelts für Lieferung aus Milch" wegen Unterhaltsansprüchen.
Kollegin hat Pfänder erlassen, wobei sogleich der pfandfreie Betrag auf 1000,-- Euro festgesetzt worden ist.
Dies hätte m. E. doch so nicht ergehen können?
Hätte hier nicht die Pfändung unbeschränkt erfolgen müssen und auf entsprechendem Antrag des Schuldners ein gewisser Freibetrag festgesetzt werden müssen?