Teilabtretung eines unverteilten Erlösanspruchs

  • hallo
    ich habe am Montag einen Verteilungstermin in einer Teilungsversteigerung.
    Es verbleibt ein Erlösüberschuss in Höhe von 180.000,00 € für die ehemaligen Eigentümer. Diese teilten bereits mit, dass sie sich nicht einigen. Somit muss der Erlösüberschuss hinterlegt werden.
    Einer der ehemaligen Eigentümer hat einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € aus seinem Erlösüberschuss an den RA XX abgetreten.
    Meiner Meinung nach ist diese Abtretung wirksam und muss berücksichtigt werden.
    Fraglich ist nur wie- z.B. indem bei der Hinterlegung des Erlösüberschusses auch der Ra XX als Empfangsberechtigter angegeben wird oder reicht es, der Hinterlegungsstelle eine Kopie der Abtretungserklärung mitzuschicken.
    Wie seht ihr das???

  • Ich würde das bei Zuweisung des Erlösüberschusses und im Rahmen der Hinterlegung mit angeben.
    (Im Ausführungsbeschluß etwa so: "Überschuß bleibt mangels übereinstimmender Erklärungen über seine Auszahlung unverteilt und wird den ehemaligen Eigentümern A und B zugewiesen mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat."; im HL-Antrag dann dementsprechend gleichlautend: "Teil des Versteigerungserlöses in Sachen ..., als unverteilter Erlösüberschuß zugewiesen den ehemaligen Eigentümern A und B mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat.")

  • Ich würde das bei Zuweisung des Erlösüberschusses und im Rahmen der Hinterlegung mit angeben.
    (Im Ausführungsbeschluß etwa so: "Überschuß bleibt mangels übereinstimmender Erklärungen über seine Auszahlung unverteilt und wird den ehemaligen Eigentümern A und B zugewiesen mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat."; im HL-Antrag dann dementsprechend gleichlautend: "Teil des Versteigerungserlöses in Sachen ..., als unverteilter Erlösüberschuß zugewiesen den ehemaligen Eigentümern A und B mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat.")

    danke ; so werde ich es machen

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