hallo
ich habe am Montag einen Verteilungstermin in einer Teilungsversteigerung.
Es verbleibt ein Erlösüberschuss in Höhe von 180.000,00 € für die ehemaligen Eigentümer. Diese teilten bereits mit, dass sie sich nicht einigen. Somit muss der Erlösüberschuss hinterlegt werden.
Einer der ehemaligen Eigentümer hat einen Betrag in Höhe von 10.000,00 € aus seinem Erlösüberschuss an den RA XX abgetreten.
Meiner Meinung nach ist diese Abtretung wirksam und muss berücksichtigt werden.
Fraglich ist nur wie- z.B. indem bei der Hinterlegung des Erlösüberschusses auch der Ra XX als Empfangsberechtigter angegeben wird oder reicht es, der Hinterlegungsstelle eine Kopie der Abtretungserklärung mitzuschicken.
Wie seht ihr das???
Teilabtretung eines unverteilten Erlösanspruchs
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Ich würde das bei Zuweisung des Erlösüberschusses und im Rahmen der Hinterlegung mit angeben.
(Im Ausführungsbeschluß etwa so: "Überschuß bleibt mangels übereinstimmender Erklärungen über seine Auszahlung unverteilt und wird den ehemaligen Eigentümern A und B zugewiesen mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat."; im HL-Antrag dann dementsprechend gleichlautend: "Teil des Versteigerungserlöses in Sachen ..., als unverteilter Erlösüberschuß zugewiesen den ehemaligen Eigentümern A und B mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat.") -
Ich würde das bei Zuweisung des Erlösüberschusses und im Rahmen der Hinterlegung mit angeben.
(Im Ausführungsbeschluß etwa so: "Überschuß bleibt mangels übereinstimmender Erklärungen über seine Auszahlung unverteilt und wird den ehemaligen Eigentümern A und B zugewiesen mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat."; im HL-Antrag dann dementsprechend gleichlautend: "Teil des Versteigerungserlöses in Sachen ..., als unverteilter Erlösüberschuß zugewiesen den ehemaligen Eigentümern A und B mit der Maßgabe, daß A einen Teilbetrag seines vermeintlichen Auszahlungsanspruch in Höhe von 10.000 € an RA XX abgetreten hat.")danke ; so werde ich es machen
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