Guten Morgen Forum!
Ich habe hier eine blöde Sache auf dem Tisch liegen. Kurz zum Verfahrensablauf:
1. VU gegen GmbH am 19.08.2021 (Zustellung lt. PZU erfolgt)
2. KFB gegen GmbH am 28.09.2021 (Zustellung läuft)
3. Antrag Rechtsnachfolgeklausel (GmbH wurde am 12.08.2021 gelöscht; Vermögen ist verschmolzen mit demjenigen von A); beigefügte Unterlagen: unbeglaubigter HR Auszug und Antragsbegründung
Das die GmbH schon am 12.08.2021 gelöscht wurde wusste niemand.
Frage: Ist die Zustellung des VU überhaupt wirksam erfolgt? Schließlich gab es die GmbH bei Erlass des VU überhaupt nicht mehr ("Zustellung an einen Toten"); die Zustellung an den Rechtsnachfolger ist nicht erfolgt.
M. E. ist das VU zwar in der Welt, aber mangels wirksamer Zustellung gibt es keine Kostengrundentscheidung auf deren Grundlage man den KFB hätte erlassen können oder gar die Rechtsnachfolgeklausel erteilen kann. Für letzteres fehlt mir ohnehin ein formgerechter Nachweis, offenkundig ist die Tatsache auch nicht (die GmbH war beim Registergericht in unserem LG Bezirk eingetragen und gelöscht worden).
LG