Hallo Forengemeinde,
gegen einen KFB hatten wir sofortige Beschwerde eingelegt. Die sofortige Beschwerde wurde von dem Richter als Erinnerung gedeutet und als unzulässig verworfen, da diese verspätet eingelegt worden ist. Ich muss dazu sagen, dass das Datum auf dem EB die Möglichkeit zulässt, ob es sich um eine 8 oder 9 (Tag) handelt. Der Richter nahm die 8 an (tatsächlich 9). Dieser Tag ist entscheidend für den Fristablauf. Der Beschluss ist unanfechtbar. Gibt es hier noch eine Angriffmöglichkeit? Wiedereinstzung, Gehörsrüge. o. ä.? Die Zurückweisung erfolgte nur, da der Richter von einem falschen Zustelldatum ausging. Eine Zwischenverfügung ist nicht ergangen.
Schon mal vielen Dank.
LG Enzian