Insolvenzverfahren gegen Max Mustermann wurde im Jahr 2016 eröffnet. Im Jahr 2018 erfolgte die Aufhebung des Verfahrens und Übergang in die Wohlverhaltensphase.
Jetzt beantragt der Treuhänder die "Berichtigung der Insolvenztabelle".
Die Änderung lautet: "Gläubiger ( XY) hat sich gemäß Abtretungs- und Übereignungsvertrag geändert". Diese Änderung wurde nicht im Feld "Berichtigung" sondern im Feld "Bemerkungen" eingetragen. Eine berichtigende Unterschrift meinerseits ist also nicht vorgesehen. Die neue Gläubigerbezeichnung wurde im Feld "Gläubiger" eingetragen. Der bisherige Gläubigervertreter wurde weggelassen. Als Nachweis wurde eine Kopie des entsprechenden Abtretungs- und Übereignungsvertrag vorgelegt.
1) Kann das Tabellenblatt zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berichtigt werden?
2) Ist die Berichtigung so in Ordnung?
3) Was ist von mir zu tun? Auf dem Tabellenblatt kann ich ja keine Berichtigung unterschreiben.