Hallo,
im vorliegenden Fall wurde eine Erbauseinandersetzung aufgrund eines Erbscheins (Erben: Ehefrau und drei Kinder) vorgenommen. Die Erbengemeinschaft hat das Grundstück an die Ehefrau =Miterbin (die jetzt verstorben ist) aufgelassen und die Eintragung der Miterbin als Alleineigentümerin ist im Grundbuch ist vor 30 Jahren erfolgt.
Nun ist ein neues, privatschriftliches Testament der jetzt verstorbenen Miterbin und ihres vorverstorbenen Ehemannes aufgetaucht und der bisherige Erbschein nach dem vorverstorbenen Ehemann wurde wegen Unrichtigkeit eingezogen. Nach dem nun gefundenen Testament war die Ehefrau nur Vorerbin, die drei Kinder sollen Nacherben sein. Nun überlege ich, was meinerseits zu tun ist.
Die Eintragung eines Amtswiderspruchs kommt m. E. nicht in Betracht. Auf jeden Fall dürfte ein neuer Erbschein vorzulegen sein. Diesbezüglich will ich einen der "neuen" Miterben = Nacherben anschreiben. Die Frage ist ja auch, ob die Erbauseinandersetzung wirksam erfolgt ist. Das Grundbuch ist ja möglicherweise unrichtig.
Stehe grade ein wenig auf dem Schlauch...