Bei mir kam folgende Frage auf:
Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Er hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedsstaat der EuErbVo.
2016 wurde ein auf das im Inland befindliche Nachlassvermögen beschränkter Erbschein erteilt.
Nun möchte der Erbe einen unbeschränkten Erbschein.
Wie läuft das hab? Die Voraussetzungen für den unbeschränkten Erbschein liegen vor.
Der beschränkte Erbschein ist ja nicht unrichtig geworden, deshalb dürfte er eigentlich nicht eingezogen werden.
Kann man neben dem beschränkten Erbschein aber auch noch einen unbeschränkten erteilen? Das fühlt sich auch falsch an.