Verpfändung Vormerkung und Rangänderung

  • Ich benötige Hilfe. Folgender Sachverhalt:

    Eine Teilfläche wurde verkauft und eine Auflassungsvormerkung eingetragen. In der Veränderungsspalte wurde die Verpfändung der AV an die Bank (Grundschuldgläubiger, welche noch nicht eintragbar war) eingetragen.
    Danach wurden noch 2 Grunddienstbarkeiten eingetragen. Nun sollen die Grunddienstbarkeiten im Rang vor die AV treten. Hierzu wird mir nur ein Rangrücktritt der Bank vorgelegt. Meineserachtens müsste genauso der Käufer mitwirken, da nur die AV mit der Verpfändung im Rang zurücktreten kann und nicht nur die Verpfändung. Oder stehe ich auf dem Schlauch:gruebel:?

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