Die Staatsanwaltschaft X hat den Antrag gestellt, dass ich eine hier zu vollstreckende Ersatzfreiheitsstrafe Zugunsten der Erzwingungshaft X unterbrechen sollte, da die Verjährung der Erzwingungshaft naht.
Gibt es da Bedenken, diesem Antrag zu entsprechen?
Danke vorab!